Wenn Sie als Unternehmer personenbezogene Daten bei einem Dienstleister speichern oder verarbeiten lassen, müssen sie hierzu eine Regelung treffen.

Was beinhaltet diese Regelung?

Diese Regelung stellt sicher, dass der Diensteleiter "anständig" mit den Daten umgeht. Er darf mit den Daten nur das machen, was Sie zuvor beaufragt haben und er soll sicherstellen, das die Daten nicht vesehentlich gelöscht werden oder in fremde Hände geraten.

Im Fall eines Website und E-Mail-Hostings ist das eine Auftragsverarbeitung.

Wie mache ich diese Regelung?

Wir bieten Ihnen als Kunden den Abschluss eines Vertrags über eine Auftragsverarbeitung an. Dies enthält die Technisch-Organisatorieschen Maßnahmen und egelt di eZsammenarbeit aus Sicht der Datenschutzgesetze.

Wenn Sie dies online über unser Kundenlogin erledigen ist das unentgeltlich.

So gelangen Sie zum Auftrag für die Auftragsverarbeitung:

  1. Melden Sie sich über das Kunden-Login an: https://login.reiermann.de

  2. Wählen Sie dort den Menüpunkt „Vertragsdaten“.

  3. Lesen Sie die angebotene Erklärung. Wenn Sie damit einverstanden sind, bestätigen Sie die Erklärung mit „Auftrag erstellen und absenden“.

 

Stichworte zu diesem Artikel

Über den Artikel

Rubrik: > Datenschutz


Von: