Impressum für Website

Das Impressum ist eine Seite innerhalb einer Website, die Kontaktdaten des Anbieters und rechtliche Informationen zu einer Firma enthält.

Entgegen anderer Veröffentlichungen braucht die Seite nicht zwingend „Impressum“ zu heißen. Die Bezeichnung „Kontakt“ und andere eindeutige Begriffe sind ebenfalls erlaubt. Wichtig ist allerdings, dass die Seite leicht aufzufinden ist.

Geschäftsmäßige Anbieter sind gesetzlich verpflichtet, diese Angaben gut sichtbar auf Ihrer Website bereitzuhalten. Die genauen Pflichten und die geforderten Inhalte regelt in Deutschland das Telemediengesetz (TMG), das 2007 verabschiedet und 2017 zuletzt geändert wurde. Den vollständigen Text dieses Gesetzes finden Sie hier. Entscheidungen des BGH gibt es hier.

Das Impressum muss mindestens folgende Inhalte enthalten:

  • Kontaktdaten des Anbieters
    • Name des Unternehmens
    • Anschrift des Firmensitzes
    • Telefonnummer und E-Mail-Adresse
  • Rechtliche Informationen
    • Vertretungsberechtigte Personen (je nach Unternehmensform)
    • Eintrag im Handelsregister oder ähnlichen Verzeichnissen
    • Umsatzsteuer-ID  (Ust.-ID)

Für einzelne Unternehmen kommen noch weitere Angaben hinzu. So sind beispielsweise viele Autohändler verpflichtet, besondere Angaben für Versicherungsmakler aufzunehmen. Welche Angaben für Ihr konkretes Unternehmen erforderlich sind, sollten sie bei einem Fachmann erfragen. Gute Ansprechpartner sind die Rechtsberatungsstellen der Kammern und Berufsverbände (IHK, HWK, ...). Hier kennt man sich meist gut mit den Besonderheiten Ihres Unternehmens aus und hat häufig bereits Muster und Vordrucke zur Hand. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hält ebenfalls einen Leuítfaden bereit: http://www.bmj.de/musterimpressum

Letztlich ist das Thema inzwischen Gegenstand zahlreicher gerichtlicher Auseinandersetzungen geworden. Bedingt durch Berichte über Abmahnungen wird das Thema weiter aufgebauscht, als es die Sache nach Meinung des Autors wert ist. Ich empfehle, die die notwendigen Informationen gut und deutlich zu hinterlegen und die Angelegenheit damit abzuhaken.

Nach Meinung vieler Juristen brauchen auch Inhaber einer Facebook-Fanpage ein Impressum. Die genauen Regeln für ein Impressum im sozialen Netzwerk sind noch umstritten, aber Geschäftsinhaber sollten ein Impressum als Text oder Link eintragen, um rechtlich abgesichert zu sein. Wir haben eine separate Anleitung zum Impressum bei Facebook.

 

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